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Geschäftsordnung des Verbandes - Letzte Änderung 12.02.2005

 

  • Die angeschlossenen Vereine und Gruppen sind über den Verband Mitglied des Landesverbandes der Heimat- und Trachtenvereinigungen Oberösterreich im OÖ Forum Volkskultur. Die Linzer Stadtvereine gelten über den Verband als Kulturverein in der Landeshauptstadt Linz.
     
  • Jeder angeschlossene Verein bzw. Gruppe hat bei der Jahreshauptversammlung sowie bei eventuellen anderen Abstimmungen maximal 3 Stimmen. Entscheidend ist die tatsächliche Anwesenheit der Vereinsdelegierten (eine, zwei oder drei Personen).
     
  • Obmännerbesprechungen bzw. Obmännertagungen können bei Einberufung aller Verbandsvereine und Gruppen einer Jahreshauptversammlung gleichkommen. Es können alle Beschlüsse gefasst werden, mit Ausnahme jener, die laut Verbandsstatuten ausdrücklich der Jahreshauptversammlung vorbehalten sind. Zu Obmännerbesprechungen und Obmännertagungen werden nur Obmänner, Schriftführer, Kassiere oder deren Vertreter, sowie besondere Personen eingeladen.
     
  • Im Laufe des Jahres wird nur ein Verbandsfest durchgeführt. Die Vergabe erfolgt durch die Verbandsleitung. Der durchführende Verein ist zur engsten Zusammenarbeit mit dem Verband verpflichtet.
     
  • Alle dem Verband angeschlossenen Vereine werden zur intensiven Zusammenarbeit aufgefordert.
     
  • Einladungen zu Vereinsjahreshauptversammlungen bzw. Vereinsgeneralversammlungen müssen rechtzeitig und schriftlich an den Verbandsobmann gerichtet werden, welcher dann den entsprechenden Vertreter entsendet.
     
  • Die Mitgliedsbeiträge laut § 8 der Verbandsstatuten sind bis auf Widerruf ausgesetzt.
     
  • Die Geschäftsordnung vom 30.01.1993 tritt hiermit außer Kraft.

 

Original gezeichnet: Obm. Günther Kreutler, SF Monika Kreutler, Kassier Josef Daller am 12. Februar 2005



 
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